„Ich würde gerne Insolvenz anmelden, aber ich habe keine Ahnung, wie ein Insolvenzverfahren überhaupt abläuft, und brauche daher erst einmal eine grundlegende Beratung, wie ein Insolvenzverfahren funktioniert."
Sie sind verschuldet und möchten gerne eine Beratung zu einem Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen, um endlich schuldenfrei zu werden, denn …
Zur Klärung komplexer Ursachen ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen. Jegliche Rechtsberatung bedarf eines Rechtsanwalts (§ 2 RDG). Da die Schuldnerberatung MK Solutions keine Rechtsberatung, sondern rein kaufmännisch und wirtschaftlich agiert, kooperieren wir mit einem Rechtsanwalt, der dann für Sie in seinem Namen handelt. Selbstverständlich können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden.
Regelinsolvenz bei Unternehmen und anderen juristischen Personen
Privat-/Verbraucherinsolvenz bei Privatpersonen
Oft gibt es einen Weg an der Insolvenz vorbei. Wir schmieden Ihren Plan B. Die Insolvenzvermeidung bietet eine gute Alternative zum gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Eine Insolvenzberatung ist dann notwendig, wenn Sie Insolvenz anmelden möchten. Dabei werden Sie zur Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz beraten und während des Insolvenzverfahrens unterstützt.
Ein Insolvenzplan sorgt dafür, dass ein Insolvenzverfahren vorzeitig beendet werden kann und Sie früher Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückerhalten.
Die Regelinsolvenz umfasst alle Insolvenzverfahren für Unternehmen und juristische Personen, aber auch für Privatpersonen, die keine Verbraucherinsolvenz anmelden dürfen, weil sie z.B. Selbstständig waren.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht nur natürlichen Personen zur Verfügung und ehemaligen Selbstständigen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen.
Wir übernehmen die Vorbereitung der Insolvenz und erstellen den Insolvenzantrag für Sie.
In der kostenlosen Erstberatung durch unseren Rechtsanwalt, besprechen wir Ihre finanzielle Situation und legen gemeinsam Ihre Ziele fest. Bereits in diesem Gespräch lässt sich der Kernpunkt des Schuldenproblems ermitteln, aus dem wir dann die weitere Vorgehensweise bzw. die Maßnahmen für Sie ableiten.
Für jedes Problem gibt es eine Lösung:
Bereits nach dem ersten Termin werden Sie sich deutlich besser fühlen!
Im nächsten Schritt werden die für den Insolvenzantrag erforderlichen Unterlagen ermittelt und zusammengestellt. Innerhalb eines weiteren Besprechungstermins wird der Insolvenzantrag zusammen mit Ihnen ausgearbeitet an das zuständigen Insolvenzgericht übersendet.
Während der verschiedenen Verfahren rund um Ihre Insolvenz wird sich bei Ihren Prozessvertretern stets über den Verlauf des Verfahrens informiert.
Es wird Ablauf des Insolvenzverfahrens überwacht und Ihnen die Beschlüsse und Verfügungen des Insolvenzgerichts erklärt.
Als Wohlverhaltensperiode wird der Zeitraum zwischen der Verteilung Ihres bisherigen Vermögens an Ihre Gläubiger und die Erteilung der Restschuldbefreiung bezeichnet.
Die Wohlverhaltensperiode kann drei, fünf oder sechs Jahre ab Beginn des Insolvenzverfahrens dauern. In dieser Zeit müssen Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. sich nachweisbar um eine Arbeit bemühen, jeden Wohn- und Arbeitswechsel dem Treuhänder und Insolvenzgericht unverzüglich mitteilen sowie geerbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder übergeben. Nach max. sechs Jahren haben Sie es dann geschafft und können Ihr neues, schuldenfreies Leben genießen!
Was sagt der Blick in die Zukunft? Wie schützen Sie sich vor erneuter Überschuldung und was können SIe persönlich tun, um neue Schulden – besonders während der Insolvenz – zu vermeiden?
Unsere Beratung bei Insolvenz umfasst auch dieses Thema – sprechen Sie uns einfach an.