Regelinsolvenz beantragen - Eröffnung von einem Regelinsolvenzverfahren
Die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens muss bei dem zuständigen Insolvenzgericht im Bezirk des Wohnsitzes des Schuldners beantragt werden. Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern nicht zwingend erforderlich, wenn Sie Regelinsolvenz beantragen. Einen entsprechenden Regelinsolvenzantrag können auch Gläubiger beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Der Schuldner muss zusammen mit dem Eröffnungsantrag zur Regelinsolvenz eine Aufzeichnung seiner Vermögensverhältnisse sowie eine Auflistung der Gläubiger einreichen. Die Richtigkeit seiner Angaben muss er durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigen. Das Insolvenzgericht prüft die eingereichten Unterlagen durch einen Sachverständigen und erteilt den Auftrag über die Erstellung eines Gutachtens. Anschließend ernennt das Gericht einen Insolvenzverwalter. Alternativ kann vom Schuldner selbst ein Treuhänder ernannt werden.
Nach der Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens teilt sich das Schuldnervermögen in:
Bestehendes Vermögen – Besitz, der sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gebildet hat, wird der Insolvenzmasse zugerechnet.
Neues Vermögen – Während des Insolvenzverfahrens erworbenes Einkommen oder eine Erbschaft unterliegen der Insolvenzmasse lediglich im Rahmen der Vollstreckungsschutzvorschriften.
Zusammen mit dem Eröffnungsantrag hat der Schuldner die Möglichkeit, die Verfahrenskosten zu stunden, damit das Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden kann. Trotz Überschuldung und Insolvenzverfahren hat der Schuldner somit die Möglichkeit, sein Unternehmen fortzuführen. Hiermit erhöht sich für die Gläubiger auch die Aussicht auf Erfolg, einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten. Für die Stundung der Verfahrenskosten muss der Schuldner während der Verfahrensdauer inklusive Wohlverhaltensphase einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wenn ein Antrag auf Regelinsolvenz gestellt wird, muss der Schuldner dies in der dafür vorgeschriebenen Form tun. Vor allem das vorgegebene Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Ich weiß, welch verheerende Wirkung Formfehler auf das Regelinsolvenzverfahren haben, und stehe Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.
Nur ein vollständig und korrekt ausgefüllter Regelinsolvenzantrag wird vom Gericht akzeptiert. Wer diese Antragspflicht verletzt und den Antrag verspätet stellt, macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar!
Nur ein vollständig und korrekt ausgefüllter Regelinsolvenzantrag wird vom Gericht akzeptiert. Wer diese Antragspflicht verletzt und den Antrag verspätet stellt, macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar!